Mit dem Bescheid nicht einverstanden

Oft ist ein Bescheid fehlerhaft, weil bei der Begutachtung eine falsche Einschätzung der Pflegebedürftigkeit getroffen wurde. Ich helfe Ihnen beim Widerspruch und setze mich ein, dass Sie die Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, die Ihnen zustehen. Nur wenige, die einen negativen Bescheid erhalten haben, legen Widerspruch dagegen ein. Viele haben Angst vor dem Aufwand, den ein Widerspruch mit sich bringt und geben daher schon im Vorfeld auf. Ein unnötiger Fehler, der auch viel Geld kosten kann.